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Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein beschließt Resolution zum DRG-Vergütungssystem

Montag, den 19. Dezember 2005 um 12:10 Uhr

Die Grundwährung im neu geschaffenen DRG-Vergütungssystem ist der landesweite Basisfallwert. Aufgrund guten wirtschaftlichen Verhaltens in der Vergangenheit ist der für Schleswig-Holstein errechnete Wert einer der niedrigsten im gesamten Bundesgebiet.

Hieraus ergibt sich für die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser bei vergleichbarem Leistungsangebot eine relative Unterfinanzierung bis hin zur existenziellen Bedrohung.

Daraus folgt fast zwangsläufig:

  • eine schlechtere Versorgung der Patienten trotz Zahlung prozentual gleich hoher Kassenbeiträge durch die Versicherten
  • die Notwendigkeit zu weiteren Einsparungen im Personalsektor zu Lasten der Beschäftigten
  • eine sinkende medizinische Wettbewerbsfähigkeit schleswig-holsteinischer Krankenhäuser.

Diese Benachteiligungen können so nicht hingenommen werden.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert die politisch Verantwortlichen zum Umdenken auf. Zu einer gleichwertigen Diagnose und Therapie gehört bei gleichem Schweregrad der Erkrankung auch ein gleicher Basisfallwert.

Also:

Bundesweite einheitliche Krankenhausentgelte!

Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein 30.11.2005

Auch der Kieler Ärzteverein schließt sich dieser Resolution zur DRG-Vergütung an.

 

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