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Aktion 5 vor 12

Dienstag, den 12. Dezember 2006 um 10:21 Uhr

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Wenn symbolisch täglich um 5 vor 12 die Lichter ausgehen und eine Kerze brennt, werden Patientinnen und Patienten über ihre „Zukunft“ informiert.

Patient-in-Not dank GKV-WSG.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird sich für Sie als Patientin oder Patient vieles verändern.

Ein Beispiel:

Vorher: Ich gehe seit vielen Jahren als Patientin / Patient zu meinem Hausarzt in der Nähe meiner Wohnung.

Dank des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (§ 73 b und c GKV-WSG) ändert sich das.

Nachher: Mein bisheriger Hausarzt hat mit „meiner“ Krankenkasse keinen Vertrag, ich muss mir jetzt einen anderen suchen.

Dies darf nicht Gesetz werden.

Werden Sie selbst aktiv und schalten Sie Ihre gewählten Vertreter in Bundesrat und Bundestag ein (z. B. über Besuche in der Bürgersprechstunde, über eMails, Faxe oder Briefe).

 

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