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GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Dienstag, den 12. Dezember 2006 um 11:01 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder des Bündnis Gesundheit,

auf unserer Sitzung am Montag hatten wir uns darauf verständigt, uns weiter zu engagieren und mit der Aktion "5 vor 12" täglich in den Praxen die Lichter ausgehen zu lassen, eine symbolische Kerze anzuzünden und anhand von praktischen Beispielen den Patientinnen und Patienten vor Augen zu führen, was mit diesem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz für Veränderungen zu erwarten sind.

Wir haben in der Zwischenzeit diese Aktion auch auf die Homepage der Ärztekammer eingestellt. Unter www.aeksh.de ist auf der Startseite der "Aktionstag 4. 12. 2006 +" an prominenter Stelle anwählbar. Den Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie unter www.kvsh.de abrufen.

In der Anlage finden Sie ein Muster eines Handzettels (siehe unter Artikel "Aktion 5 vor 12") , der in der Diskussion mit Patienten hilfreich sein kann. Ziel ist es, mit ganz konkreten Beispielen Veränderungen sichtbar zu machen. Das vorgegebene Beispiel soll als Muster dienen, weitere Beispiele aus Ihrem eigenen Tätigkeitsfeld würden wir gern innerhalb der Bündnispartner zur Verfügung stellen.
Falls Sie die genaue Quelle im Gesetzesentwurf suchen möchten, finden Sie diesen z. B. unter http://www.bundesaerztekammer.de/BerlinAktuell/20061120/05.pdf.

Wir bitten Sie herzlich, an die Mitglieder Ihres Verbandes diese Informationen weiterzureichen. Es sollten sich möglichst viele Betroffene - ob Patienten oder im Gesundheitswesen Tätige - an der Aktion beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Edda Oppermann
Ärztin in der Geschäftsführung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Tel. 04551-803132

 

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