Selbstbestimmte Patienten? Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen
Behandlungsmethoden er wünscht. Wie aber muss der Arzt verfahren, wenn der Patient
seinen Willen nicht mehr äußern kann? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung
weiterhelfen. In einer solchen Verfügung kann der Patient vorab bei vollem Bewusstsein
bestimmen, welche Behandlungen er wünscht und welche unterlassen werden sollen.
Damit sich der Patientenwille auch auf dem „Papier“ manifestiert, helfen bei der
Formulierung Rechtsanwälte und Notare. Doch wie bewähren sich die
Patientenverfügungen in der akuten Situation? Kann man in „guten Tagen“ bereits alle
Eventualitäten „schlechter Tage vorhersehen und berücksichtigen?
Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Notarkammer und Ärztekammer
laden alle interessierten Mediziner, Betreuer, Mitglieder aller pflegerisch tätigen Berufe
und Rechtsanwälte und Notare ein, um die Frage des mutmaßlichen Willens von
Patienten in der konkreten Situation einer lebensbedrohlichen Krankheit zu diskutieren.
Veranstalter: Schleswig-Holsteinische Rechtsnawaltskammer/Notarkammer, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Ärztekammer Bad Segeberg
Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-
Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de
Referenten
Prof. Dr. Norbert Weiler, Facharzt für Anästhesiologie, Klinik für Anästhesiologie und
Operative Intensivmedizin, UKSH / Was müssen Patientenverfügungen aus Sicht der Medizin leisten?
Rechtsanwalt und Notar Dr. Rainer Krehl, Bad Segeberg / Die rechtliche Gestaltung von Patientenverfügungen
Rechtsanwalt und Dozent am UKSH, Dr. Klaus C. Kossen / Haftungsproblematik für Ärzte und strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Patientenverfügungen
Gothart Magaard, Bischofsbevollmächtigter im Sprengel Schleswig und Holstein / Ethische Fragen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen
Diskussionsrunde unter Moderation von Kerstin Michaelis, TV-Journalistin (u.a.
NDR Gesundheitsmagazin Visite)